Voraussetzungen für den Beginn einer Flugausbildung

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die Ausbildung beginnen zu können. Sie bekommen die Lizenz jedoch frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt.

Unterlagen

Bei minderjährigen Flugschülern muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Um die Ausbildung beginnen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen von Ihnen:

  • Medical
  • Auszug aus dem Kfz-Bundesamt
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Personalausweis und 2 Passbilder
  • Ausbildungsvertrag mit der Albatros Air e.V.
  • Antrag auf Mitgliedschaft mit der Albatros Air e.V.

Medical

Das Wichtigste ist zunächst der Besuch beim Fliegerarzt. Dort unterziehen Sie sich einer Tauglichkeitsuntersuchung. Der Arzt stellt dann ein Medical (Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II) aus. Bevor Sie zum Fliegerarzt gehen, müssen Sie vorab einen Augenarzt konsultieren. An welchen Augenarzt Sie sich wenden sollten, sagt Ihnen am besten der Fliegerarzt.

In unserer Rubrik Fliegerärzte finden Sie eine Liste von Fliegerärzten aus dem Raum Köln-Bonn und Dinslaken.

Wir können Ihnen aber auch Adressen von Fliegerärzten aus der gesamten Bundesrepublik nennen. Rufen Sie uns einfach an.

Gültigkeit des Medicals (LufVZO § 24a)

Klasse II - bis 30. Lebensjahr: 60 Monate

- bis 50. Lebensjahr: 24 Monate

- ab 50. Lebensjahr: 12 Monate

Die 45 Tageregelung bleibt bestehen, d.h. maximal 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses ist eine Wiederholung der Untersuchung möglich bei gleichem Gültigkeitszeitraum.

Auszug aus dem Kfz-Bundesamt

Weiter benötigen wir einen Auszug aus dem Kraftfahrt – Bundesamt in Flensburg. Ein entsprechendes Formular kann aus dem Internet unter www.kba.de heruntergeladen werden. Diese Auskunft ist inzwischen gebührenfrei. Wichtig ist nur, dass Sie eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises beilegen.

Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs

Sie benötigen weiterhin eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe" zu Beginn der praktischen Ausbildung . Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein . Sollten Sie eine Ausbildung zum Sanitäter oder sogar ein Medizinstudium absolviert haben, reicht eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die Sanitätsschule Nord bietet täglich Kurse für Sofortmaßnahmen am Unfallort durch. Informationen erhalten Sie auf deren Homepage oder unter Telefon 0700-144 535 877.

Erklärung über schwebende Strafverfahren

Außerdem fordert der Gesetzgeber eine "Erklärung über schwebende Strafverfahren". Hierzu haben wir Vordrucke, die Sie bei der Anmeldung vor Ort unterzeichnen können.

Personalausweis und 2 Passbilder

Wenn Sie diese Sachen alle erledigt haben, bringen Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrem Personalausweis und zwei Passbildern zur Anmeldung mit. Albatros Air e.V. muss Ihren Ausbildungsbeginn spätestens 8 Tage nach Ihrer ersten praktischen Flugstunden bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet haben. Seit dem 1. Mai 2003 berechnet die Bezirksregierung eine Meldegebühr in Höhe von € 100,-- direkt den Bewerber.

Ausbildungsvertrag mit der ALBATROS AIR e.V.

Bei der Anmeldung schließen wir mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft bei der Albatros Air e.V.. Detaillierte Informationen über die Mitgliedschaft und Ausbildungsvertrag erhalten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.

Ist alles soweit komplett, kann's losgehen :-)