Privatflugzeugführer PPL (A) National

Dann dürfen Sie anschließend auf bestimmten 2-sitzigen Flugzeugen fliegen. Sie können mit dieser Lizenz jedoch nicht ins Ausland fliegen oder ein Flugzeug im Ausland chartern.

 

Informationen über den Ausbildungsbeginn und Lizenzerwerb bei der Albatros Air e.V., sowie benötigte Unterlagen finden Sie unter „Voraussetzungen für den Beginn der Flugausbildung“.

Die Flugausbildung findet auf Flugzeugmustern bis maximal 750 kg statt. Es müssen mindesten 35 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug absolviert werden.

Wenn die Ausbildung innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen wird, werden mindestens 30 Flugstunden, davon 10 Solostunden gefordert. Die praktische Ausbildung endet mit einer Prüfung, die von der Bezirksregierung Düsseldorf abgenommen wird.

Sie haben insgesamt 4 Jahre Zeit, die Ausbildung abzuschließen.

Bei ALBATROS AIR e.V. findet diese Ausbildung auf einer Katana DA 20 oder Aquila A 210 (etwa ab Mai 2004) statt. Während der Ausbildung müssen Sie das Sprechfunkzeugnis (BZF II, deutschsprachig) erwerben. Dieses muss spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgreich abgelegt sein, wenn Sie das erste Mal alleine ohne Lehrer Überland fliegen.

Es gibt keine Vorschrift, nach der man erst mit der Theorie beginnen muss, bevor wir mit Ihnen für die erste Praxisstunde ins Flugzeug steigen. Für die erste Flugstunde nehmen Sie sich bitte mindestens 3 Stunden Zeit. Später reichen dann im ersten Ausbildungsabschnitt Blocks von je 2 Zeitstunden.