Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating for Aircraft IR(A)

Sie sind bereits in Besitz einer PPL (A) und möchten auch gerne mal fliegen, wenn das Wetter nicht mehr den Sichtflugbedingungen entspricht?

Dann sind Sie hier bei der richtigen Ausbildung.

Voraussetzungen

Der Bewerber muß entsprechend der Grundlizenz fliegertauglich sein. Zusätzliche Anforderungen werden an das Hörvermögen gestellt und sind durch eine Spezialuntersuchung (Reinaudiometrie) nachzuweisen.

Der Bewerber für eine IR(A) muß im Besitz einer PPL (A) mit Nachtflugqualifikation sein oder einen CPL(A) besitzen und über mindesten 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern verfügen, davon mindestens zehn (10) Stunden auf Flugzeugen.

Theorie

Die Dauer der theoretische Ausbildung beträgt mindestens 200 Stunden Vollzeitunterricht. Von dieser Zeit können bis zu 160 Stunden durch Teilnahme an einem Fernkurs ersetzt werden.

Der Besitz einer CPL verringert den Umfang der theoretischen Ausbildung nicht.

Gröger Fernlehrgang

  • 40 Stunden Nahunterricht

oder

  • 200 Stunden Vollzeitunterricht

in folgenden Fächern:

  • Luftrecht, Betriebliche Verfahren
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und – Planung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Sprechfunkverkehr

Praktische Ausbildung

  • 20 Stunden Simulatortraining im FNPT 1
  • 30 Stunden in IFR-Trainingsflugzeug (Cessna 172 / Piper Warrior PA28)
  • 5 Stunden VFR Nachtflugausbildung (sofern noch keine Nachtflugberechtigung vorhanden ist)

Die Instrumentenflugausbildung umfaßt:

  • die Vermittlung der Fähigkeit zur sicheren Führung des verwendeten Flugzeugs nach Instrumenten im Normalflug und in besonderen Flugzuständen
  • die praktische Verwendung von Funknavigationshilfen, einschließlich das Anschneiden und Einhalten von vorgegebenen Kursen über Grund sowie den Einflug in und Einhalten von Warteschleifen
  • mindestens 25 Anflüge nach Instrumentenflugverfahren wie ILS, ILS Rückkurs, NDB und VOR an mindesten 3 verschiedenen Flugplätzen, davon mindestens 5 Anflüge unter Intrumentenflugwetterbedingungen.
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindesten 6 Streckenflügen von insgesamt mindestens 5 Flugstunden Dauer, davon mindesten 2 Stunden unter Intrumentenflugwetterbedingungen, auf vorgeschriebenen Abflug – und Anflugverfahren
  • bei Verwendung eines mehrmotorigen Flugzeugs zusätzlich mindestens 3 Instrumentenanflüge mit anschließendem Durchstarten bei simuliertem Triebwerksausfall.

Die nachfolgende Aufstellung der Ausbildungskosten erfolgt unter Annahme der vorgeschriebenen Mindeststunden für die theoretische und praktische Ausbildung. Bitte kalkulieren Sie noch zusätzliche Kosten, wie Prüfungs, – DFS, – Abflug, - und Landegebühren auf den verschiedenen Flughäfen, sowie eventuell notwendige zusätzliche Ausbildungsstunden mit ein, die allerdings individuell verschieden und damit schwer zu beziffern sind.

Über weitere Details informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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