Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating for Aircraft IR(A) Sie sind bereits in Besitz einer PPL (A) und möchten auch gerne mal fliegen, wenn das Wetter nicht mehr den Sichtflugbedingungen entspricht? Dann sind Sie hier bei der richtigen Ausbildung. |
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Voraussetzungen Der Bewerber muß entsprechend der Grundlizenz fliegertauglich sein. Zusätzliche Anforderungen werden an das Hörvermögen gestellt und sind durch eine Spezialuntersuchung (Reinaudiometrie) nachzuweisen. Der Bewerber für eine IR(A) muß im Besitz einer PPL (A) mit Nachtflugqualifikation sein oder einen CPL(A) besitzen und über mindesten 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern verfügen, davon mindestens zehn (10) Stunden auf Flugzeugen. Theorie Die Dauer der theoretische Ausbildung beträgt mindestens 200 Stunden Vollzeitunterricht. Von dieser Zeit können bis zu 160 Stunden durch Teilnahme an einem Fernkurs ersetzt werden. Der Besitz einer CPL verringert den Umfang der theoretischen Ausbildung nicht. Gröger Fernlehrgang
oder
in folgenden Fächern:
Praktische Ausbildung
Die Instrumentenflugausbildung umfaßt:
Die nachfolgende Aufstellung der Ausbildungskosten erfolgt unter Annahme der vorgeschriebenen Mindeststunden für die theoretische und praktische Ausbildung. Bitte kalkulieren Sie noch zusätzliche Kosten, wie Prüfungs, – DFS, – Abflug, - und Landegebühren auf den verschiedenen Flughäfen, sowie eventuell notwendige zusätzliche Ausbildungsstunden mit ein, die allerdings individuell verschieden und damit schwer zu beziffern sind. Über weitere Details informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie haben sich schon entschieden? Dann klicken Sie bitte auf Kontakt und schicken uns eine e-Mail. |
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