Ausbildung zum Berufspiloten - CPL (A) |
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Der Bewerber muß vor Beginn der Ausbildung im Besitz eines PPL (A) sein Vor Beginn der Flugausbildung muß er mindestens 150 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer geflogen haben. Am Ende der Ausbildung und vor Erteilung des CPL (A) sind 200 Stunden als Pilot erforderlich, davon 100 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (VFL) einschließlich 20 Stunden Überlandflugzeit. In der Überlandflugzeit muß ein Streckenflug über 300 NM (540km) als VFL enthalten sein mit zwei Zwischenlandungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Plätzen. Auf die 200 Stunden können angerechnet werden:
oder
Es wird eine Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache benötigt sowie die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Theoretische Ausbildung Die Dauer der theoretischen Ausbildung beträgt mindestens 200 Stunden Vollzeitunterricht. Von dieser Zeit können bis zu 140 Stunden durch Teilnahme an einem Fernkurs ersetzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber eine IR(A) besitzt oder nicht. Der Besitz einer Instrumentenflugberechtigung IR(A) verringert den Umfang der theoretischen Ausbildung nicht.
Für Bewerber mit PPL (A) VFR
Für Bewerber mit IR(A)
Gröger Fernlehrgang
oder
in folgenden Fächern:
Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung umfaßt mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen 5 Stunden im FNPT 1 (Verfahrenübungsgerät) geflogen werden können. Für Bewerber mit Instrumentenflugberechtigung werden 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug angerechnet. Sie müssen mindestens 15 Stunden im Sichtflug mit Fluglehrer absolvieren. Sie haben sich schon entschieden? Dann klicken Sie bitte auf Kontakt und schicken uns eine e-Mail. |
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