Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer - ATPL
CPL Preise Bürozeiten

Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung als Verkehrsflugzeugführer bei der TTC ist der Besitz des CPL(A) mit Instrumentenflugberechtigung IR(A).

Theoretische Ausbildung

Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt mindestens 300 Stunden im Vollzeitunterricht.

Vorn dieser Zeit können bis zu 215 Stunden durch die Teilnahme an einem Fernkurs ersetzt werden.

Der Theorieunterricht umfaßt folgende Fächer:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr

 

Praktische Ausbildung

Mit CPL(A) und IR(A) kann der Bewerber an einem Lehrgang zur Vermittlung der für die Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC Multi Crew Concept) notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten teilnehmen. Er hat damit das Recht nach Erwerb einer entsprechenden Musterberechtigung als Copilot auf Verkehrsflugzeugen tätig zu werden.

Die Tätigkeit als Copilot auf Verkehrsflugzeugen ist eine der Voraussetzungen zu Erteilung des ATPL. Der MCC Lehrgang findet an einer auf diese Ausbildung spezialisierten Schule statt.

Hier einige Flugschulen aus dem Umkreis, die MCC-Lehrgänge anbieten:

TFC GmbH Essen, email: Aviation-Service-Center@tfc-kaeufer.de

FFL GmbH Mülheim/Ruhr, email: info@flugschule-ffl.de

RWL GmbH Mönchen Gladbach, email: info@rwl-flight.de