Allgemeine Informationen über die Flugausbildung

Viele Jahre wurde darüber diskutiert und beraten. Die Neuregelung der Ausbildungsrichtlinien (JAR FCL – Joint Aviation Regulation/Flight Crew Licensing) ist nun mit Datum vom 01-05-2003 in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber hat die von der Joint Aviation Authority ausgearbeitete, für Europa harmonisierte Ausbildungs- und Lizenzierungsvorschrift für Flugzeuge, Hubschrauber, Medizinische Tauglichkeit und Flugingenieure in nationales Recht umgesetzt.

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Diese Änderungen haben teilweise erhebliche Auswirkungen für Luftsportler.

PPL - JAR FCL 1 (deutsch):

Am 01.05.2003 wurde ein nach europäisch harmonisierten Ausbildungsvorschriften ausgestellter PPL A eingeführt, der PPL A nach JAR-FCL, der in allen JAA Mitgliedstaaten ohne Prüfung oder weitere Umstände anerkannt wird.

PPL (A) - national

Am 01.05.2003 wurde ein nationaler PPL A neu eingeführt, der als Basiserlaubnis für zweisitzige einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht (mtow) von 750 kg erteilt wird. Da dieser Schein nicht dem Annex 1 der ICAO entspricht, gilt er nur im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland.

PPL (A) nach LuftPersV

Der dritte PPL A ist der bis zum 01.05.2003 nach LuftPersV ausgestellte PPL A, der nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland gültig ist. Diese Erlaubnis bleibt in vollem Umfang erhalten. Sie kann jedoch nach Erwerb der Berechtigung zur Durchführung von Sichtflügen im kontrollierten Luftraum (CVFR) in eine JAR FCL umgeschrieben werden.